Wohnbebauung Lathusenstraße - Hannover

Wettbewerb: 1. Preis im Einladungswettbewerb | 2019

Planung: 2020

Zusammenarbeit: SEP  | Architekten Bockelmann Klaus PartG mbB, Hannover


Erläuterungstext:
Im Zuge der Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses entstehen neue Außenanlagen, die wichtige Freiraumqualitäten für die zukünftigen Bewohner schaffen.
Der U-förmige Wohnungsbau wird von der Lathusenstraße aus für alle Bewohner erschlossen und beherbergt einen introvertierten, nach Osten geöffneten Innenhof. Der gemeinschaftlich nutzbare Innenhof ist von den Wohnungen, den Treppenhäusern und von den Randbereichen aus gut zu erreichen. Die Zuwegungen zu den Hauseingängen erhalten heckengesäumten Vorbereiche und dienen der fußläufigen Erschließung für die Bewohner. 

Der Innenhof ist geprägt durch Rasenflächen, die mittig aufbrechen und hier einen zentralen Platz entstehen lassen, der als Ort der Begegnung und Kommunikation aller Bewohner angelegt ist. Ausgestattet mit Sitzmöglichkeiten und Spielflächen soll für Alt und Jung Raum für verschiedene Aktivitäten im Freien geschaffen werden. Im Zentrum steht eine polygonale Fläche, die ein besonderes Spielelement beinhalten kann. Freie Formen fassen die Platzfläche und können auch als Sitz- oder Spielflächen ausdefiniert werden. Holzdecks an den Randbereichen der Rasenflächen ermöglichen zurückgezogene Aufenthaltsmöglichkeiten. Im Innenhof gepflanzte Bäume schaffen durch ihren Schattenwurf ebenfalls, insbesondere an sonnigen Tagen, angenehme Rückzugsorte. Die offenen Rasenflächen können sowohl als Liegewiese oder auch als Spielfläche genutzt werden. Der Anger, welcher östlich von der Fahrradeinhausung gefasst ist, beinhaltet einen offenen Grillplatz mit Tischen und Bänken. Die Erdgeschoss-Wohnungen erhalten nach Südosten ausgerichtet großzügige Sonnen-Terrassen mit einem privaten Grünstreifen zur freien Gestaltung und nach Norden kleinere Terrassen, die zum kurzen Verweilen im Freien genutzt werden können. Die geförderten Wohnungen erhalten nach Westen und zum Innenhof ausgerichtete Terrassen. Als Einfriedung und zum Sichtschutz dienen auf dem gesamten Grundstück vorwiegend geschnittene Hecken. Lediglich die Terrassen im Innenhof der geförderten Wohnungen erhalten bauliche Sichtschutzelemente.